Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung zum Studium mit dem Abschluss „Bachelor of Arts (B.A.)“ ist das für Rheinland-Pfalz gültige Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife).
Vor Aufnahme des Studiums ist eine einschlägige praktische Vorbildung (§ 65 Abs. 2 HochSchG) im Umfang von 12 Wochen nachzuweisen. Diese kann auch nach Beginn des Studiums abgeleistet werden, spätestens jedoch bis zum Ende des 2. Semesters.
Eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit wird angerechnet. Durch eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung kann das Vorpraktikum ersetzt werden.