Exmatrikulation
Der Antrag auf Exmatrikulation kann jederzeit zum aktuellen oder zu einem zukünftigen Datum gestellt werden. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.
Sollten Sie sich im Laufe eines Semesters exmatrikulieren, ist der Studierendenausweis dem Antrag beizufügen!
Hinweis für Studierende des Fachbereiches Betriebs- und Sozialwirtschaft vom Prüfungsamt über das Studierendensekretariat bei Exmatrikulationen im Prüfungsverfahren:
Für den Fall, dass Sie sich gegenwärtig im Prüfungsverfahren (Prüfungswiederholungspflicht/Anmeldungen) befinden, weisen wir Sie hiermit in Absprache mit dem Prüfungsamt vorsorglich daraufhin, dass diese Prüfung im Falle einer Exmatrikulation zur Bewerbung „Nicht Erschienen“/“Nicht Bestanden“/“5,0“ führt.
Wir fordern Sie daher auf, sich diesbezüglich mit dem Prüfungsamt (Frau Seifert 02642/932-305; seifertrheinahrcampus.de) in Verbindung zu setzen.
ANTRAG