FAQs im Studiengang Gesundheits- und Sozialwirtschaft
Wie hoch ist der Numerus Clausus?
Pro Semester wird eine bestimmte Anzahl Studierender in dem Studiengang Gesundheits- und Sozialwirtschaft zugelassen. Erst bei einer Bewerbung über diese Zahl hinaus, kommt der Numerus Clausus zum Einsatz. Eine pauschale Aussage über die Note kann nicht getroffen werden, da sich diese jedes Semester ändern kann.
Sind Mathematik-Kenntnisse Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium?
Bewerber/-innen sollten sich darüber im Klaren sein, dass es sich um ein betriebswirtschaftliches Studium handelt. Insofern sind mathematische Kenntnisse unabdingbar. Der Vorlesungsstoff wird durch Tutorien ergänzt. Es gibt auch sogenannte Brückenkurse, die Studierenden die Möglichkeit bieten, ein gewisses, für die Klausur relevantes Niveau, zu erreichen.
Wo kann das soziale Praktikum absolviert werden?
Das soziale Praktikum kann in jeder sozialen Einrichtung absolviert werden, z.B. Kindertagesstätten, Altenpflegeheimen, Krankenhäuser, etc. Ein Zivildienst in einer sozialen Organisation und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) werden anerkannt.
Können mir die bereits an einer anderen Hochschule geleisteten Prüfungen anerkannt werden?
Dies kann nur im Einzelfall geprüft werden. Es werden grundsätzlich nur Leistungen anerkannt, die an einer Hochschule erbracht wurden. Ob Scheine anerkannt werden oder nicht, entscheidet das Prüfungsamt (Link!) des RheinAhrCampus.
Wie hoch ist der Stundenumfang des Studiums?
Grundsätzlich handelt es sich um ein Vollzeitstudium. In wenigen Fächern besteht Anwesenheitspflicht. Der Stundenplan steht pro Semester für alle Studierenden fest und kann bis auf wenige Ausnahmen nicht individuell zusammengestellt werden.
Was passiert, wenn ich mein Vorpraktikum nicht rechtzeitig zum Bewerbungsschluss abgeleistet habe?
1. Legen Sie eine vorläufige Praktikumsbescheinigung der Bewerbung bei.
2. Das Vorpraktikum muss bis zu Beginn des darauffolgenden Semesters abgeschlossen sein.
3. Der Nachweis über den Abschluss des Praktikums muss nachträglich eingereicht werden.
In welcher Reihenfolge müssen die Praktika absolviert werden?
Sie können selbst entscheiden, mit welchem Praktikum (kaufmännisches oder soziales Praktikum) sie zuerst beginnen.
Ich habe bereits ein soziales/kaufmännisches Praktikum vor/während meiner Schulzeit absolviert? Kann ich mir das anrechnen lassen?
Nein, es werden nur die Praktika nach der Schulzeit anerkannt. Anerkannt wird auch eine abgeschlossene einschlägige Ausbildung!