Prüfungsrücktritt
Hinweise zum Rücktritt von Prüfungen durch Krankheit für die Präsenzstudiengänge:
Bei Krankheit ist ein ärtzliches Attest unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens bis zum dritten Tag nach dem Prüfungstermin dem Prüfungsamt vorzulegen.
Es kann ein amtsärtzliches Attest als Nachweis der Prüfungsunfähigkeit verlangt werden.
Einzelheiten zum Verfahren eines amtsärztlichen Attestes entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt:
Nachweis der Prüfungsunfähigkeit
Kontakt: Gesundheitsamt Ahrweiler, Telefon: 0 26 41/97 56 52 oder 97 56 66
Vorgehen im Krankheitsfall (nach Ablauf der Abmeldefristen):
1. Melden Sie sich umgehend persönlich, telefonisch oder per E-Mail im Prüfungsamt
2. Das Prüfungsamt entscheidet nach individueller Lage, welche Form des Attestes für einen unbeschadeten Prüfungsrücktritt nachzuweisen ist
3. Die o.g. Fristen verlängern sich nicht durch zeitlichen Verzug in der E-Mail-Bearbeitung oder telefonisch eingeschränkte Erreichbarkeit
Alternativ zum o.g. „Vorgehen im Krankheitsfall“ wird ein amtsärztliches Attest über eine Prüfungsunfähigkeit jederzeit als Nachweis anerkannt (innerhalb der o.g. Fristen). Nehmen Sie dazu - auch bei größeren Entfernung oder Reiseunfähigkeit - zunächst telefonischen Kontakt zum Gesundheitsamt in Ahrweiler auf und klären das weitere Procedere.