Studiengangswechsel
Um einen Studiengangswechsel zu beantragen, ist der Antrag auf Zulassung in Verbindung mit einem aktuellen Lebenslauf einzureichen. Auf die Einreichung von Zeugnissen und Bescheinigungen kann verzichtet werden, sofern diese uns bereits in Ihrer Akte vorliegen.
Der Antrag ist während der jeweiligen Rückmeldefrist zu stellen, jedoch für zulassungsbeschränkte Studiengänge bis zum 15.01. bzw. 15.07. eines jeden Jahres. Dies sind Ausschlussfristen. (FRISTEN)
Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem Studiengangswechsel um eine Neueinschreibung handelt, d. h. sollten Sie sich für den neuen Studiengang einschreiben, erfolgt die Exmatrikulation in dem bisher eingeschriebenen Studiengang zum Ende des Semsters und die Neueinschreibung gilt ab dem Tag der Einführungsveranstaltung. Sie sind dann für wenige Wochen kein/e Student/in unserer Hochschule und haben auch kein Recht auf den Studierendenausweis und die Bescheinigungen.