Einzureichende Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Bewerbung an unserer Hochschule fristgerecht vorlegen; dies betrifft alle bisherigen Studiengänge, in denen Sie immatrikuliert waren oder sind:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Leistungsnachweis/Notenspiegel mit Angabe der ECTS-Punkte/Note/Anzahl der Versuche
inklusive der nicht bestandenen Leistungen mit Angabe des vorläufigen Notendurchschnitts
Ihrer bisher erbrachten Leistungen. Diese Unterlage über die einzeln ausgewiesenen Leistungen
darf in Abhängigkeit des Semesters, für das Sie sich bewerben,
nicht vor dem 15.05. für das Wintersemester bzw. 15.11. für das Sommersemester
ausgestellt sein. - Inhaltsangaben der einzelnen Module inkl. der ECTS Punkte
- Studienverlaufsplan
- rechtsverbindliche Erklärung zu Studienzeiten
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch an einer anderen Hochschule immatrikuliert sein und können dort Leistungen erbringen, müssen Sie eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung und einen aktuellen Leistungsnachweis/Notenspiegel inklusive der nicht bestandenen Leistungen nach der Benotung der letzten Prüfungsleistung durch die bisherige Hochschule nochmals unaufgefordert vorgelegen. Dies muss bis zum 15.10. für das Wintersemester und 30.03. für das Sommersemester im Studierendenservice der Hochschule Koblenz erfolgen.
Fachsemester und Leistungsanerkennung
Bei der Anerkennung von Leistungen aus früheren Studienzeiten werden sowohl bestandene Leistungen als auch nicht bestandene Versuche berücksichtigt. Gegebenenfalls sind zu einem späteren Zeitpunkt noch Unterlagen zu allen erbrachten und dann auch bewerteten Prüfungsleistungen vorzulegen.
Die Anerkennung erfolgt formal über den jeweiligen Prüfungsausschuss.
Kann ein positives Prüfungsergebnis nicht bescheinigt werden, entfaltet der unter der aufschiebenden Bedingung erteilte Zulassungsbescheid keine Rechtswirkung. Ein Anspruch auf Immatrikulation besteht nicht; eine besondere Bescheidung hierüber erfolgt nicht.
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