Das Forstamt Dierdorf ist im Wesentlichen für den Landkreis Neuwied sowie Teilen der Stadt Bendorf zuständig.
Das Forstamt Donnersberg ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel, Göllheim, Eisenberg, Rockenhausen, Winnweiler und Kirchheimbolanden ohne die Gemeinde Oberwiesen sowie aus der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim die Gemeinde Hettenleidelheim.
Das Forstamt Gerolstein ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Obere Kyll und Gerolstein ohne die Gemeinde Salm, sowie Teile der Verbandsgemeinden Prüm, Bitburger Land und Daun.
Das Forstamt Haardt ist im Wesentlichen zuständig für die kreisfreien Städte Landau und Neustadt/Weinstrasse, die Verbandsgemeinden Herxheim und Offenbach/Queich die Verbandsgemeinde Edenkoben ohne die Gemeinde Gommersheim, die Verbandsgemeinde Landau Land ohne die Gemeinden Billigheim-Ingenheim und Heuchelheim-Klingen, aus der Verbandsgemeinde Bellheim die Gemeinden Ottersheim und Knittelsheim, aus der Verbandsgemeinde Annweiler-Trifels die Gemeinden Dernbach, Eußerthal und Ramberg sowie die Gemeinde Lindenberg aus der Verbandsgemeinde Lambrecht/Pfalz.
Das Forstamt Hachenburg ist im Wesentlichen für die Verbandsgemeinden Hachenburg, Teilen aus den Verbandsgemeinden Gebhardshain, Altenkirchen/Westerwald und Dierdorf, sowie Selters zuständig. Außerdem ist das Forstliche Bildungszentrum Rheinland-Pfalz dem Forstamt Hachenburg zugeordnet.
Das Forstamt Hillesheim ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Hillesheim und Kelberg sowie Teile der Verbandsgemeinden Adenau, Daun und Vordereifel.
Das Forstamt Hinterweidenthal ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Hauenstein und aus der Verbandsgemeinde Rodalben die Gemeinde Merzalben.
Das Forstamt Hochwald ist im Wesentlichen zuständig für die Flächen des Nationalparks Hunsrück-Hochwald, Teile der Verbandsgemeinde Ruwer und Trier-Land, Stadt Trier (teilweise), Teile der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße.
Das Forstamt Idarwald ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Rhaunen sowie Teile der Verbandsgemeinde Herrstein jeweils ohne die Flächen des Nationalparks Hunsrück-Hochwald , Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues (teilweise), Gemeinde Morbach, Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf (teilweise).
Das Forstamt Johanniskreuz ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben, die Verbandsgemeinde Lambrecht ohne die Gemeinde Lindenberg und aus der Verbandsgemeinde Rodalben die Gemeinden Clausen und Donsieders. aus der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd Teile der Gemeinde Trippstadt, sowie aus der Verbandsgemeinde Hauenstein die Gemeinde Wilgartswiesen.
Das Forstamt Kaiserslautern ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau ohne die Gemeinde Lambsborn, die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach ohne die Gemeinde Hütschenhausen, die Verbandsgemeinde Weilerbach ohne die Gemeinde Rodenbach, die Verbandsgemeinde Kaiserslautern Süd ohne die Gemeinde Trippstadt und aus der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn die Gemeinden Waldleiningen und Hochspeyer (teilweise), Verbandsgemeinde Landstuhl, Kreisfreie Stadt Kaiserslautern, aus der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben die Gemeinde Horbach, aus der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg tw. Gemeinde Otterbach.
Das Forstamt Kastellaun ist im Wesentlichen zuständig für Teile der Verbandsgemeinden Kastellaun, Emmelshausen sowie Simmern, Stadt Boppard (teilweise).
Das Forstamt Koblenz ist im Wesentlichen zuständig für die Städte Koblenz, Mayen und Bendorf, die Verbandsgemeinden Weißenthurm, Andernach, Pellenz, Vallendar, Rhens, Untermosel und Maifeld sowie aus der Verbandsgemeinde Vordereifel die Gemeinde Kottenheim., Rhein-Mosel, Stadt Boppard (teilweise), Teile der Verbandsgemeinden Emmelshausen und Kaisersesch.
Das Forstamt Kusel ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Lauterecken, Wolfstein, Altenglan, Kusel, Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr.
Das Forstamt Lahnstein ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Hahnstätten, Diez, Nassau, Bad Ems, Lahnstein und Braubach.
Das Forstamt Nastätten ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Katzenelnbogen, Nastätten, Loreley (tw.), Diez und Nassau (tw.).
Das Forstamt Neuerburg ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Südeifel sowie Teile der Verbandsgemeinde Arzfeld, Verbandsgemeinde Prüm (tw.).
Das Forstamt Neuhäusel ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Ransbach-Baumbach, Wirges, Höhr-Grenzhausen sowie die Verbandsgemeinden, Montabaur, Bad Ems und Nassau (tw.).
Das Forstamt Otterberg ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Otterbach, Otterberg und Enkenbach-Alsenborn, die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach ohne die Stadt Ramstein-Miesenbach, die Verbandsgemeinde Weilerbach, die Gemeinden Lambsborn und Bruchmühlbach-Miesau aus der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau und aus der Verbandsgemeinde Hochspeyer die Gemeinden Fischbach und Frankenstein.
Das Forstamt Pfälzer Rheinauen ist im Wesentlichen zuständig für die Städte Schifferstadt und Germersheim, die kreisfreien Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer, die Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Lambsheim, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen, Altrip und Römerberg, die Verbandsgemeinden Heßheim, Maxdorf, Dannstadt-Schauernheim, Waldsee, Dudenhofen, Bellheim, Lingenfeld und Rülzheim, die Verbandsgemeinde Jockgrim ohne die Gemeinden Hatzenbühl und Rheinzabern, die Verbandsgemeinde Hagenbach ohne die Gemeinde Scheibenhardt, sowie aus der Verbandsgemeinde Bellheim die Gemeinden Bellheim und Zeiskam, Stadt Wörth (tw.), Verbandsgemeinde Rheinauen, Gemeinde Böhl-Iggelheim (tw.).