Das Forstamt Rennerod ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Rennerod, Westerburg und Wallmerod sowie aus der Verbandsgemeinde Montabaur die Gemeinden Nentershausen, Niedererbach und Görgeshausen.
Das Forstamt Rheinhessen ist im Wesentlichen zuständig für die Städte Ingelheim und Alzey, die kreisfreien Städte Mainz und Worms, die Gemeinden Budenheim und Osthofen, die Verbandsgemeinden Heidesheim, Sprendlingen-Gensingen, Gau-Algesheim, Nieder-Olm, Bodenheim, Nierstein-Oppenheim, Wörrstadt, Wöllstein, Alzey-Land, Westhofen, Guntersblum, Eich und Monsheim sowie aus der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden die Gemeinde Oberwiesen.
Das Forstamt Saarburg ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Konz, Kell am See und Saarburg.
Das Forstamt Simmern ist im Wesentlichen zuständig für die . Verbandsgemeinden Rhein-Nahe (tw.), Rheinböllen, Kirchberg (Hunsrück), Zell (tw.), sowie Teile der Verbandsgemeinde Simmern (Hunsrück).
Das Forstamt Soonwald ist im Wesentlichen zuständig für die Stadt Bad Kreuznach sowie für die Verbandsgemeinden Stromberg, Langenlonsheim, Bad Kreuznach, Rüdesheim, Bad Sobernheim, Kirn-Land, Simmern und Rheinböllen.
Das Forstamt Traben-Trarbach ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ohne die Gemeinde Willwerscheid, Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues (tw.), Schweich an der Römischen Weinstraße, Wittlich-Land, Thalfang am Erbeskopf (tw.).
Das Forstamt Trier ist im Wesentlichen zuständig für die Stadt Trier, die Verbandsgemeinde Trier-Land ohne die Gemeinden Hockweiler und Franzenheim, die Verbandsgemeinde Schweich ohne die Gemeinde Detzem und aus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land die Gemeinde Hetzerath sowie aus der Verbandsgemeinde Ruwer die Gemeinde Thomm, Verbandsgemeinde Konz (tw.).
Das Forstamt Wasgau ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland und aus der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land die Gemeinden Hilst und Eppenbrunn.
Das Forstamt Westrich ist im Wesentlichen zuständig für die kreisfreien Städte Pirmasens und Zweibrücken, die Verbandsgemeinden Thaleischweiler-Fröschen, Zweibrücken Land und Wallhalben, die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land ohne die Gemeinden Hilst und Eppenbrunn sowie aus der Verbandsgemeinde Rodalben die Gemeinde Rodalben.
Das Forstamt Wittlich ist im Wesentlichen zuständig für die Stadt Wittlich, die Verbandsgemeinde Manderscheid sowie die Verbandsgemeinde Wittlich-Land ohne die Gemeinden Hetzerath, Dodenburg und Heckenmünster, Teile der Verbandsgemeinden Traben-Trarbach, Daun, Bitburger Land und Speicher.
Das Forstamt Zell ist im Wesentlichen für die Verbandsgemeinden Zell (Mosel) und Ulmen Teile der Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Kastellaun und Kelberg zuständig.