Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist als oberes Landesgericht und gleichzeitig einziges Tatsacheninstanz für Streitigkeiten der Steuerbürger mit den Finanzämtern des Landes zuständig. Darüber hinaus ist es u.a. mit Streitigkeiten zum Kindergeld befasst.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ist dienstvorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften Koblenz, Bad Kreuznach, Mainz und Trier.
Die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken ist dienstvorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken.