Das Forstamt Wasgau ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland und aus der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land die Gemeinden Hilst und Eppenbrunn.
Das Forstamt Westrich ist im Wesentlichen zuständig für die kreisfreien Städte Pirmasens und Zweibrücken, die Verbandsgemeinden Thaleischweiler-Fröschen, Zweibrücken Land und Wallhalben, die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land ohne die Gemeinden Hilst und Eppenbrunn sowie aus der Verbandsgemeinde Rodalben die Gemeinde Rodalben.
Das Forstamt Wittlich ist im Wesentlichen zuständig für die Stadt Wittlich, die Verbandsgemeinde Manderscheid sowie die Verbandsgemeinde Wittlich-Land ohne die Gemeinden Hetzerath, Dodenburg und Heckenmünster, Teile der Verbandsgemeinden Traben-Trarbach, Daun, Bitburger Land und Speicher.
Das Forstamt Zell ist im Wesentlichen für die Verbandsgemeinden Zell (Mosel) und Ulmen Teile der Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Kastellaun und Kelberg zuständig.