Der Landesbetrieb "Landeseigene Anlagen an Wasserstraßen" (BLAW) ist ein Betrieb des Landes Rheinland-Pfalz im Sinne des § 26 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung, der nach kaufmännischen Grundsätzen geführt wird. Der BLAW ist ein rechtlich unselbständiger, abgesonderter Teil der Landesverwaltung, dessen Tätigkeit erwerbswirtschaftlich ausgerichtet ist und zugleich dem Gemeinwohl dient.
Im BLAW sind die folgenden Vermögensteile des Landes zusammengefasst:
Die Leitung der BLAW erfolgt durch die Geschäftsführung der Hafenbetriebe Rheinland-Pfalz GmbH in Personalunion.
Über die Grundsätze der Geschäftspolitik des BLAW beschließt ein Verwaltungsrat.