Wenden Sie sich an das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wer Versuche an Wirbeltieren durchführen will, bedarf der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde.
Wenden Sie sich an das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.
Die Genehmigung wird befristet auf höchstens fünf Jahre erteilt.
Der Antrag muss alle Angaben der Tierschutz-Versuchstierverordnung enthalten.
Die Genehmigung ist kostenpflichtig.
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. Der Rahmensatz liegt zwischen 100,00 € und 2 000,00 €.
Es sind keine Fristen für die Einreichung eines Antrages vorgesehen.
Widerspruch
Nicht alle Versuchsvorhaben sind genehmigungspflichtig. Für bestimmte, in § 8a Absatz 1 und 3 genannte Versuchsvorhaben besteht lediglich eine Anzeigepflicht. Dabei handelt es etwa um Versuchsvorhaben, die ausschließlich Tierversuche zum Gegenstand haben, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder solche, bei denen bestimmte Eingriffe nach erprobten Verfahren vorgenommen werden. Diese Versuchsvorhaben sind spätestens zwanzig Arbeitstage vor dem beabsichtigten Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Wer Tierversuche durchführen will, muss einen Tierschutzbeauftragten bestellen und dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Ohne gültige Genehmigung darf kein Tierversuch durchgeführt werden.