Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:
- Sie reichen Ihre Anzeige ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung Ihrer angestellten Person/en gekommen ist. Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und To-desfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden.
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:
Ggf. Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich
Es fallen keine Kosten an.
Zeitnah zum Ereignis (unverzüglich)
§18 Absatz 1 der GefStoffV
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein