Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kreisverwaltung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kreisverwaltung.
Die Erteilung der Sachkundebescheinigung ist kostenpflichtig.
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz: 15,50 € bis 200,00 €).
Für die Antragstellung gibt es keine Frist.
Das berufs- oder gewerbsmäßige Durchführen der o.g. Arbeiten ist nur mit Sachkundenachweis erlaubt.