Bitte wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Bestätigungs- beziehungsweise Prüf- und Bestätigungsstellen haben die Aufgabe, Sicherheitskonzepte von Zertifizierungsdiensteanbietern zu überprüfen und zu bestätigen (Prüf- und Bestätigungsstelle) sowie zu bestätigen, dass die gesetzlichen Anforderungen an Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen erfüllt werden (Bestätigungsstelle).
Die anerkannten Stellen müssen ihre Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft erfüllen. Durchgeführte Prüfungen und Bestätigungen müssen dokumentiert werden.
Auf Antrag können sowohl natürliche als auch juristische Personen als Bestätigungs- und/oder Prüf- und Bestätigungsstelle anerkannt werden.
Bitte wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur.
Einen Überblick über die sonstigen Anforderungen und Mindestkriterien an Bestätigungs- sowie Prüf- und Bestätigungsstellen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur im Themenbereich "Veröffentlichungen" unter dem Punkt "Anerkennung von Prüf- und Bestätigungsstellen".
Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten gegebenenfalls weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
Die zuständige Stelle erhebt für die Bearbeitung des Antrags Gebühren und Auslagen, deren Höhe der Anlage 2 zur Signaturverordnung, Punkt 1.3, zu entnehmen ist.
§ 15 Abs. 2 Signaturgesetz (SigG) (Prüf- und Bestätigungsstelle)
§ 17 Abs. 4 Signaturgesetz (SigG) (Bestätigungsstelle für Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen)
§ 18 Signaturgesetz (SigG) (Anerkennung von Prüf- und Bestätigungsstellen)
Der Antrag auf Anerkennung als Bestätigungs- beziehungsweise Prüf- und Bestätigungsstelle kann formlos gestellt werden. Er muss die Namen und Anschriften des Antragstellers und seiner gesetzlichen Vertreter enthalten.
Nach Prüfung der Voraussetzungen kann die zuständige Stelle die Anerkennung folgendermaßen erteilen:
Eine Liste der anerkannten Prüf- und Bestätigungsstellen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur im Themenbereich "Veröffentlichungen" unter dem Punkt "Prüf- und Bestätigungsstellen".