Bitte wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes aus.
Wenn Sie als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig sind und Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.
Bitte wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur.
Die Anzeige der Einstellung der Tätigkeit können Sie formlos bei der zuständigen Stelle einreichen
Die zuständige Stelle erhebt für die Bearbeitung der Anzeige Gebühren und Auslagen, deren Höhe sich nach dem Zeitaufwand richtet. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die möglichen Kosten.
Die Einstellung der Tätigkeit ist der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus sollten Sie die zuständige Stelle bereits spätestens zwei Monate vor Einstellung des Betriebs hiervon unterrichten.
Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Zertifizierungsdiensteanbieter einstellen, müssen Sie dafür sorgen, dass
Wenn die qualifizierten Zertifikate von keinem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden, müssen Sie diese sperren.
Sofern ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Sie dies der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich anzeige