Wenden Sie sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer.
Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten ist, können nach als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden.
Es ergeben sich folgende besonderen Erfordernisse:
Wenden Sie sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer.
Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Die Gesellschaft wird durch den beauftragten Notar zur Eintragung im Handelsregister angemeldet. Sobald der Kammer eine Bestätigung über die Eintragung vorliegt, erfolgt die Zulassung.