Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit kann nach der Einreise mit einem entsprechenden nationalen Visum erteilt werden, wenn die Finanzierung der Umsetzung gesichert ist und positive Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten sind.
Die Aufenthaltserlaubnis wird auf längstens drei Jahre befristet. Ist Ihr Unternehmen erfolgreich und Ihr Lebensunterhalt weiterhin gesichert, kann danach eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck erhalten haben, kann Ihnen dennoch die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt werden, wenn Ihnen die sonst erforderlichen Erlaubnisse erteilt oder zugesagt wurden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
Außerdem muss
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erfolgt eine Einzelfallprüfung, mit der unter anderem geklärt werden soll, ob der geplanten Tätigkeit eine tragfähige Geschäftsidee zugrunde liegt. Dabei sind unter anderem von Bedeutung:
Die Ausländerbehörde holt hierzu Stellungnahmen fachkundiger Stellen ein.
Wollen Sie freiberuflich tätig werden, müssen die speziellen Voraussetzungen für selbstständig Tätige zwar nicht vorliegen, Sie benötigen stattdessen aber die erforderlichen Erlaubnisse für die Ausübung des freien Berufs oder zumindest die Zusage ihrer Erteilung. Der Personenkreis der Freiberufler orientiert sich an den Katalogberufen von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz, zu denen beispielsweise Künstler, Schriftsteller, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dolmetscher oder Architekten zählen. Voraussetzung ist, dass die freiberufliche Tätigkeit auch tatsächlich selbstständig ausgeübt wird.
Wenn Sie älter als 45 Jahre sind, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis nur dann, wenn Sie über eine angemessene Altersversorgung verfügen.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Thema "Visum und Aufenthaltserlaubnis" in den folgenden Leistungen:
Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:
Bei einer Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt gilt:
Eine Gebührenbefreiung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen.
Die Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis dauert 4 bis 6 Wochen.
Bemerkung: Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
Bemerkung: Aufenthaltserlaubnis
Bemerkung: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Bemerkung: Selbständige Tätigkeit
Bemerkung: Gebühren für die Niederlassungserlaubnis
Unionsbürger können aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbstständige Tätigkeit im Bundesgebiet ausüben. Entsprechendes gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Staatsangehörige der Schweiz.