An die nächst gelegene zuständige deutsche diplomatische Vertretung im Reiseland. Für den Fall, dass keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden ist, die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen. Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.
An die nächst gelegene zuständige deutsche diplomatische Vertretung im Reiseland. Für den Fall, dass keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden ist, die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.
8,00 Euro für einen Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland. Für den Fall, dass durch die Auslandsvertretung ein Reisepass, ein vorläufiger Reisepass, ein Expresspass oder ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll, gelten die in der Passverordnung im Übrigen festgelegten Gebühren.
Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.
Achtung: Die Gebühren werden von den Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung vereinnahmt.
Keine.
Bemerkung: --
Bemerkung: --
Bemerkung: --
Der Antrag ist persönlich der der Auslandsvertretung zu stellen.
Die Ausstellung eines Reiseausweises für die Einreise in das Bundesgebiet kann in der Regel innerhalb weniger Stunden erfolgen, sofern Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen können. Vorläufige Reisepässe können erst ausgestellt werden, wenn die entsprechende Ermächtigung der Passbehörde Ihres Wohnsitzes vorliegt. Dies kann je nach Einzelfall und Zeitpunkt der Beantragung unterschiedlich lange dauern, da Passbehörden in Deutschland nur unter der Woche zu bestimmten Zeiten erreichbar sind. Sie müssen auf jeden Fall mit einer Wartezeit von einigen Tagen rechnen. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern. Vorläufige Reisepässe haben eine Gültigkeitsdauer von höchstens einem Jahr. Die Gültigkeitsdauer von Reiseausweisen zur Heimreise nach Deutschland richtet sich nach der Dauer der Reise, darf aber höchstens einen Monat betragen.