Sie können den Haushaltsscheck sowie einen speziellen Vordruck für Privathaushalte bei der Minijobzentrale der Bundesknappschaft herunterladen, direkt am Computer ausfüllen und ausdrucken.
Der Haushaltsscheck besteht aus drei Belegen:
- Beleg für die Minijob-Zentrale, deren Adresse bereits aufgedruckt ist
- Beleg für den Arbeitgeber
- Beleg für die Minijobberin oder den Minijobber
Sie als Arbeitgeber sowie die Minijobberin oder der Minijobber müssen den ausgefüllten Haushaltsscheck unterschreiben. Den Beleg für die Minijob-Zentrale müssen Sie dorthin senden.
Die Minijob-Zentrale errechnet den zu zahlenden Betrag. Sie zieht ihn im Lastschriftverfahren ein.
Hinweis: Die Bundesknappschaft übernimmt die Anmeldung bei der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.