Wenden Sie sich an das Standesamt des letzten Wohnsitzes der oder des im Ausland Verstorbenen. Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit, wenden Sie sich an das Standesamt des Wohnsitzes einer sonstigen antragsberechtigten Person. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall.