Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Es wird das Verhalten des Explosivstoffes oder Gegenstandes mit Explosivstoff in seiner spezifischen Verpackung unter den Randbedingungen der Lagerung bewertet und einer Unterklasse 1.1 bis 1.4 sowie einer Verträglichkeitsgruppe zugeordnet.
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Formloses Antragsschreiben; technische Daten zum Stoff/Gegenstand; ggf. Kopien der EG-Baumusterprüfbescheinigung, wenn diese in einem anderen europäischen Land erstellt wurde; ggf. Klassifizierungen ausländischer Institute.
Es fallen Gebühren an: