Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Sprengstoffe, Gegenstände mit Explosivstoff und pyrotechnische Gegenstände dürfen in Europa nur auf den Markt gebracht werden, wenn die EG-Baumusterprüfung durchgeführt wurde und ein Vertrag zur Qualitätssicherung abgeschlossen wurde. Der Hersteller ist dann berechtigt, das CE-Zeichen anzubringen.
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Formloses Antragsschreiben; technische Daten zum Stoff/Gegenstand; Bereitstellung von Prüfmustern in ausreichender Zahl; Erklärung, dass der Antrag nur bei einer benannten Stelle gestellt wurde.
Es fallen Gebühren an: