Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Vor der erstmaligen Verwendung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör eines zivilen Explosivstoffes oder pyrotechnischen Gegenstandes muss die Zulassung durch die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilt werden.
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Formloses Antragsschreiben; technische Daten zum Stoff/Gegenstand; ggf. Kopien der EG-Baumusterprüfbescheinigung, wenn diese in einem anderen europäischen Land erstellt wurde.
Es fallen Gebühren an: