Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Der Versender von zivilen Explosivstoffes beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen (siehe BAM Website).
Es fallen Gebühren an: