Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Ausländische Staatsangehörige, die ihr Studium an einer staatlichen oder staatliche anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet abgeschlossen haben können bereits nach zwei Jahren Aufenthalt mit einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung, für eine selbständige Tätigkeit oder der Blauen Karte EU eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen sind:
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.
Gebühr: 113,00 EURVorkasse: NeinBitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.
Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis muss vor Ablauf Ihres derzeitigen Aufenthaltstitels beantragt werden. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:
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