Eine Messe im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung (GewO)ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.
Eine Ausstellung im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.
Messen und Ausstellungen werden festgesetzt. Eine festgesetzte Veranstaltung genießt die sog. Marktprivilegien, d. h. Veranstalter und Anbieter sind von bestimmten - zumeist gewerbe- und arbeitsrechtlichen - Beschränkungen freigestellt.