Die Vergabestelle veröffentlicht die Ausschreibung in Ausschreibungsmedien, insbesondere auf einer eVergabeplattform.
Die Vergabestelle darf die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist öffnen.
Sie erteilt den Zuschlag für gewöhnlich schriftlich. Er gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss.
Bei der Erstellung eines Angebots müssen Sie verschiedene formelle und inhaltliche Anforderungen beachten, zum Beispiel:
- die fristgerechte Einhaltung des Abgabetermins (Angebots- oder Bewerbungsfrist),
- die vollständige Eintragung der geforderten Preise sowie
- die vom Auftraggeber lückenlos geforderten Erklärungen und Nachweise.
Außerdem müssen Sie gewährleisten, dass Sie keine Änderungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen haben.
Gibt die Vergabestelle die Verwendung der eVergabeplattform (z. B. Vergabemarktplatz RLP) vor, ist diese zu verwenden. Die Einreichung von Unterlagen in Papierform ist dann nicht zulässig.
Die ausgefüllten Ausschreibungsunterlagen (Angebot oder Bewerbung) senden Sie innerhalb der Angebots- oder Bewerbungsfrist an die Vergabestelle. Bei elektronischer Rücksendung werden die Unterlagen verschlüsselt übermittelt.
Die Vergabestelle prüft die ordnungs- und fristgemäß eingegangenen Angebote nach folgenden Kriterien:
- Vollständigkeit
- fachliche Richtigkeit und
- rechnerische Richtigkeit
Danach informiert sie nicht berücksichtigte Bieter und macht die Vergabe öffentlich bekannt.