Zuständig ist das örtliche Jugendamt.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren und neben den Kindertagesstätten das zweite Standbein der rheinland-pfälzischen Kinderbetreuung.
Sie ist familiennah und zeitlich flexibel und somit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch außergewöhnliche Arbeitszeiten einer zeitlich besonders flexiblen Kinderbetreuung bedürfen.
In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der oder des Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen außer in Kindertagesstätten geleistet. So ist beispielsweise auch eine Betreuung in Betrieben, am Arbeitsplatz direkt vor Ort, möglich. Die Kindertagespflege zielt auf eine Betreuung von max. 5 Kindern gleichzeitig ab.
Rheinland-pfälzische Tagesmütter und Tagesväter bedürfen bestimmter Fortbildungsqualifikationen.
Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten qualifizierte Tagespflegepersonen einen bestimmten – örtlich differierenden – Stundensatz. Der Stundensatz ist in der Regel einkommensabhängig.
Zu beachten ist auch, dass die Tagespflegeperson von ihrem Arbeitgeber angestellt werden kann – sog. Festanstellung. Auch hier werden die Stundensätze gewährt.
Zuständig ist das örtliche Jugendamt.
Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, wo Sie geeignete Tagesmütter und Tagesväter finden und welche Unterlagen Sie konkret benötigen, um den Antrag öffentliche Zuwendungen stellen zu können.
Das Jugendamt ist auch für die Eignungsprüfung, die Qualifizierung und die Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagesmütter und Tagesväter zuständig.
Die Entgelte für die Tagespflegeperson orientieren sich am jeweiligen Betreuungsumfang und werden vom Jugendamt festgesetzt. Auch der Kostenbeitrag der Eltern orientiert sich am Betreuungsumfang und wird einkommensabhängig vom Jugendamt ermittelt. Ausführliche Informationen erhalten Sie beim örtlich zuständigen Jugendamt.
Der Antrag auf öffentliche Förderung sollte grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit der Tagespflegeperson gestellt werden.
Formulare für Anträge von Kostenübernahmen bzw. finanziellen Förderungen der Kindestagespflege erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt nach persönlicher Beratung.
Weiterführende Informationen finden Sie im Internet auf der jeweiligen Seite des zuständigen Jugendamtes, dem Kitaserver oder erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendamt vor Ort.
BM