Antragstellung
Stellen Sie vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit einen formlosen Antrag auf Gründungszuschuss persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail. Die zur weiteren Bearbeitung nötigen Formulare erhalten Sie persönlich bei Ihrer Agentur, Sie können sich die Unterlagen auch zuschicken lassen.
Konzept und fachliche Stellungnahme
- Erstellen Sie ein Unternehmenskonzept mit Finanzierungsplan und Rentabilitätsvorschau für Ihr Vorhaben
- In Absprache mit Ihrer Arbeitsagentur bitten Sie eine fachkundige Stelle um Begutachtung Ihres Vorhabens (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer, Berufsverband, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Kreditinstitut).
- Anhand Ihrer Unterlagen schätzt die fachkundige Stelle ein, ob Ihr Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist, Sie erhalten dazu eine schriftliche Stellungnahme.
Tipp: Besprechen Sie rechtzeitig mit der Vermittlungs- und Beratungsfachkraft Ihrer Arbeitsagentur, welche Stelle für das Gutachten infrage kommt. Erkundigen Sie sich bei der fachkundigen Stelle, ob mit Wartezeiten zu rechnen ist.
Startzeitpunkt
Legen Sie den Zeitpunkt für die Gründung fest und geben Sie dieses Datum bei der Gewerbeanmeldung an (Freiberufler: Meldung beim Finanzamt). Mit diesem Tag wird Ihre Arbeitslosigkeit enden.
Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Agentur für Arbeit ab, um eine eventuelle Überzahlung des Arbeitslosengeldes zu vermeiden.
- Die Einschätzung der fachkundigen Stelle reichen Sie zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular und allen erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Arbeitsagentur ein.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagentur prüfen Ihren Antrag und geben Ihnen Bescheid, ob und in welcher Höhe Sie einen Gründungszuschuss erhalten.
Bescheid und Auszahlung
Es kann vorkommen, dass Sie den Aufhebungsbescheid über das Arbeitslosengeld vor dem Bewilligungsbescheid über den Gründungszuschuss erhalten. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Arbeitsagentur nach.
Die Zahlung erfolgt monatlich nachträglich auf das von Ihnen angegebene Konto.
Fortzahlung nach sechs Monaten
Um nach Ablauf von sechs Monaten einen Zuschuss von EUR 300 für weitere neun Monate zu erhalten (Phase 2), müssen Sie erneut einen Antrag stellen und Ihre intensive Geschäftstätigkeit und unternehmerische Aktivitäten im Hauptberuf nachweisen.
Lassen Sie sich dazu am besten gleich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihrer Arbeitsagentur beraten, wenn Sie den Gründungszuschuss zu Phase 1 beantragen.
Mit jedem Tag, an dem Sie Gründungszuschuss beziehen, vermindert sich Ihr Restanspruch auf Arbeitslosengeld ebenfalls um je einen Tag.
Tipp: Wenn Sie sich in der Arbeitslosenversicherung freiwillig weiter versichern und Beiträge einzahlen, kann ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Agentur für Arbeit beraten.