Aktionsplan Hochwasser der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Die KfW hilft den Opfern der Flutkatastrophe. Für die Bewältigung Ihrer Hochwasserschäden wird das Programm "KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" geöffnet. Der Zinssatz in der Hochwasservariante beträgt 1 Prozent pro Jahr, ansonsten gelten die Programmbedingungen unverändert.
Mit dem Förderdarlehen unterstützt die KfW Investitionen kommunaler und sozialer Unternehmen sowie gemeinnütziger Organisationen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Gefördert werden bis zu EUR 50 Millionen Kreditbetrag pro Vorhaben – zum Beispiel in folgenden Bereichen:
- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur
- Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen
- Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband)
- Ver- und Entsorgung
- Verkehrsinfrastruktur
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
Auch Grundstücke können mitfinanziert werden, wenn diese notwendiger Bestandteil der Investition sind und vor höchstens zwei Jahren gekauft wurden.
Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben. Bei Großprojekten ist eine Gliederung in Einzelabschnitte möglich.
Konditionen
Art der Förderung:
zinsgünstiges Darlehen
Höhe:
bis zu EUR 50 Millionen je Vorhaben
Finanzierungsanteil:
bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung:
100 Prozent des Kreditbetrages (Kreditaufstockung bis zur Obergrenze von EUR 50 Millionen vor Abschluss des Vorhabens möglich; Auszahlung in Summe oder in Teilbeträgen).
Laufzeitvarianten:
bis zu 10 Jahre (bis zu 2 Jahre tilgungsfrei)
bis zu 20 Jahre (bis zu 3 Jahre tilgungsfrei)
bis zu 30 Jahren (bis zu 5 Jahre tilgungsfrei)
Tilgung:
vor tilgungsfreier Zeit nur Zinszahlungen
nach tilgungsfreier Anlaufzeit in gleich hohen vierteljährlichen Raten
Zinssatz:
Zinsfestschreibung wahlweise für 10 oder 20 Jahre.
Die Zins-Höhe wird bei Vertragsabschluss festgelegt und hängt von Bonität und Risiko ab.
Sicherheiten:
bankübliche, einschließlich kommunaler Bürgschaften (Vereinbarung mit der Hausbank).
Einzelheiten zu den Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderportal der KfW Bankengruppe.
Hinweise: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Eine Kombination mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln ist möglich (außer KfW-Programme "Erneuerbare Energien"und "Unternehmerkredit").
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
- gemeinnützige Organisationsformen und Kirchen
- im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften: natürliche Personen sowie Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von höchstens EUR 500 Millionen
- Unternehmen im Rahmen von Forfaitierungsmodellen, unabhängig von ihrem Gruppenumsatz
Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.
Die Förderung ist kommt nicht in Frage für
- Umschuldungen beziehungsweise die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
- Betriebsmittel
- geringwertige Wirtschaftsgüter
- reine Kapitalanlagen
- reine Eigenkapitalausstattungen
- Kreditumschuldungen
- Wohnungen (Ausnahme: Betreutes Wohnen)