Sie müssen zunächst die Feststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Die ausstellende Behörde vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis den festgestellten Grad der Behinderung, die Gültigkeit sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen. Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich von 50 bis 100 angegeben. Darüber hinaus enthält der Ausweis unter Umständen auf der Rückseite eine Historie, weist also aus, ab wann einzelne Feststellungen zum Grad der Behinderung und zu den Nachteilsausgleichen nachgewiesen sind.