Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung zahlen Sie zur Deckung der Kosten Gebühren. Abfallgebühren decken insbesondere die Kosten für:
Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
die Vermarktung verwertbarer Stoffe
die Abfallberatung
Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
Leistungsbeschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung zahlen Sie zur Deckung der Kosten Gebühren. Abfallgebühren decken insbesondere die Kosten für:
Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
die Vermarktung verwertbarer Stoffe
die Abfallberatung
Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
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