Verdienstausfall – Lohn-/Gehaltsempfänger
Nach dem THW-Gesetz müssen Arbeitgeber den THW-Einsatzkräften ihr Einkommen fortzahlen. Private Arbeitgeber erhalten diese fortgewährten Leistungen vom THW erstattet.
Merkblätter und Vordrucke sind über die THW-Geschäftsstellen zu beziehen.
Verdienstausfall - Selbstständige
Helferinnen und Helfer, die beruflich selbständig sind, erhalten bei der Teilnahme an Einsätzen eine Verdienstausfall-Erstattung.
Wenn die Höhe des mit der selbständigen Berufstätigkeit erzielten Einkommens nicht nachgewiesen wird, beträgt die Erstattung 17,- Euro/Stunde, max. 170,- Euro/Tag. Wird ein höherer Verdienstausfall beansprucht, muss ein entsprechendes Einkommen z. B. durch Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden.