Im Schuldnerverzeichnis werden das Datum der Eintragungsanordnung und der Grund der Eintragung, also etwa die Nichterteilung der Vermögensauskunft, angegeben.
Im Schuldnerverzeichnis werden das Datum der Eintragungsanordnung und der Grund der Eintragung, also etwa die Nichterteilung der Vermögensauskunft, angegeben.