Seit dem 01. November 2010 sind im Ausland die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständige Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie sich als antragstellende Person oder der Ausweisinhaber gewöhnlich aufhalten.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Als Deutscher mit ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht im Inland nach dem Personalausweisgesetz.
Es ist Ihnen trotzdem möglich, bei einer Auslandsvertretung oder jeder Personalausweisbehörde im Inland einen Personalausweis zu beantragen.
Seit dem 01. November 2010 sind im Ausland die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständige Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie sich als antragstellende Person oder der Ausweisinhaber gewöhnlich aufhalten.
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).