Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Gebühr: 59,50 EURVorkasse: NeinReisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
Gebühr: 82,00 EURVorkasse: NeinReisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre
Gebühr: 60,00 EURVorkasse: NeinReisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Gebühr: 37,50 EURVorkasse: NeinReisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 6 Jahrefür Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahrefür Antragsteller/-innen über 24 Jahre
4 Wochen.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.