Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen.
Details zur Antragstellung im Ausland erfahren Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Auslandsvertretung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Sie können Ihren Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beantragen.
Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen.
Details zur Antragstellung im Ausland erfahren Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Auslandsvertretung.
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.
Bei Ausstellung im Ausland wird ein Aufschlag von EUR 12,00 bis EUR 21,00 gegenüber den in Deutschland zu zahlenden Gebühren fällig.
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
Vorläufiger Reisepass: EUR 39,00 (EUR 26,00 + EUR 13,00)
Kinderreisepass: EUR 26 (EUR 13,00 + EUR 13,00)
Weitere Zuschläge, etwa bei Unzuständigkeit der Auslandsvertretung sowie bei Wohnorten außerhalb der Amtsbezirke der Auslandsvertretung sind m��glich. Gebühren sind in der Regel in der jeweiligen Landeswährung zu zahlen. Bitte Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung über die Gebührenhöhe.
Geltungsdauer:
Über die Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle notwendigen Informationen über und auch von Ihrer zuständigen Deutschen Vertretung.
Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder.
Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert, können die Auslandsvertretungen auch vorläufige Pässe ausstellen.