Sie führen Bargeld oder Barmittel in Höhe von mindestens EUR 10.000 mit sich.
Anmeldepflichtige Barmittel bei Reisen über die Außengrenzen der EU:
Barmittel sind Bargeld und Wertpapiere.
Als Bargeld gelten z.B.
- Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind, oder
- Banknoten und Münzen, die keine gültigen Zahlungsmittel sind, aber noch in eine Währung umgetauscht werden können, die ein gültiges Zahlungsmittel ist (z. B. Deutsche Mark, Österreichische Schilling - Umtausch in Euro ist noch möglich)
Als Wertpapiere gelten z.B.
- Sparbriefe,
- Schecks/Reiseschecks,
- Aktien und
- Wechsel.
Anzeigepflichtiges Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel bei Reisen innerhalb der EU:
Als Bargeld gelten z.B.
- Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind, oder
- Banknoten und Münzen, die keine gültigen Zahlungsmittel sind, aber noch in eine Währung umgetauscht werden können, die gültiges Zahlungsmittel ist (z. B. Deutsche Mark, Österreichische Schilling - Umtausch in Euro ist noch möglich).
Als dem Bargeld gleichgestellte Zahlungsmittel gelten Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine (roh oder geschliffen) und elektronisches Geld, z.B.
- Sparbücher,
- Sparbriefe,
- Schecks/Reiseschecks,
- Aktien,
- Wechsel,
- Platin, Gold oder Silber oder
- Diamanten, Rubine, Saphire oder Smaragde.