Zuständige Personalausweisbehörde
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Fingerabdrücke werden seit dem 01.08.2021 verpflichtend im Personalausweis gespeichert.
Sie werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert.
Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.
Zuständige Personalausweisbehörde
Es fallen keine Gebühren an.
Servicenummer neuer Personalausweis
Tel.: +49 1801 333333
MdI