Einvernehmliche Regelung
Bei Fragen zum Unterhalt erhalten Sie als alleinerziehender Elternteil kostenlos Rat und Unterstützung durch das örtliche Jugendamt. Dort können Sie auch die Höhe Ihres Anspruches ermitteln lassen. Die Beratung erfolgt ebenfalls im Zusammenhang mit einer Anerkennung der Vaterschaft (Beurkundung durch das Jugendamt).
Machen Sie den Unterhaltsanspruch schriftlich geltend und streben Sie als Erstes eine einvernehmliche Regelung an. Eine freiwillige Verpflichtung beurkundet das Jugendamt. Mit der Urkunde ("vollstreckbarer Titel") ist Ihre Forderung auch im Streitfall sofort durchsetzbar.
Unterhaltsantrag
Kommt der Unterhaltsverpflichtete Ihrer Forderung nicht nach, können Sie Ihren Anspruch durch einen Unterhaltsantrag bei Gericht geltend machen. In jedem Fall sollten Sie sich vor einem Antrag von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Die Einzelheiten des Unterhaltsrechts sind komplex, sodass eine fachkundige Beratung unbedingt zu empfehlen ist.
Der Antrag auf Betreuungsunterhalt reicht üblicherweise der Fachanwalt Ihres Vertrauens beim Familiengericht ein.
Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse, die für den Unterhaltsanspruch in einem früheren Vollstreckungstitel maßgeblich waren, kann zu einer Abänderungsklage berechtigen.