Das Gewerbe kann schriftlich oder elektronisch abgemeldet werden.
Wenn die Anzeige schriftlich eingereicht wird, muss das Formular "Gewerbe-Abmeldung „GewA 3" verwendet werden. Es liegt in Ihrer Gemeinde aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.
Das Formular muss handschriftlich unterschrieben sein.
Bei elektronischer Abmeldung kann die zuständige Stelle zur Feststellung der Identität bestimmte Verfahren vorsehen. Dazu gehören u. a. der Einsatz
- des PIN/TAN-Verfahrens
- des elektronischen Personalausweises
- des elektronischen Aufenthaltstitels
- der De-Mail nach § 5 De-Mailgesetz
- oder auch der Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses.