Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Soziale Wohnraumförderung durch Gewährung von Tilgungszuschüssen bei Inanspruchnahme von ISB-Darlehen:
Um der steigenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum, vor allem in Regionen mit erhöhtem Wohnungsbedarf auch in Zeiten eines niedrigen Marktzinsniveaus nachzukommen, gilt es, durch Fördermaßnahmen den Anteil an gefördertem sozialen Mietwohnraum durch die Errichtung neuer Wohngebäude zu erhöhen. Um dieses wohnungspolitische Ziel nachhaltig verfolgen zu können, sollen für Investoren während der Dauer des Niedrigzinsniveaus zusätzliche Förderanreize geschaffen werden. Ferner gilt es, auch in Städten und Gemeinden in ländlichen Regionen durch die Förderung des bedarfsgerechten Ersatzneubaus die Erneuerung des Wohnungsbestandes zu gewährleisten. Auch soll die Bildung selbst genutzten Wohneigentums und die Modernisierung bestehenden Wohnraums (Mietwohnungen und selbst genutzter Wohnraum) zur Schaffung von bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum gefördert werden.
Vor diesem Hintergrund bietet das Land Rheinland-Pfalz zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Investoren eine soziale Wohnraumförderung an, um durch Wohnungsbau und Modernisierung das Angebot an preiswertem Wohnraum zu erweitern.
Die Förderung besteht in der Gewährung von einmaligen Tilgungszuschüssen des Landes Rheinland-Pfalz für bestimmte ISB-Darlehen, die zum Bau bzw. Erwerb selbst genutzten Wohnraums, zum Bau von neuen Mietwohnungen oder der Modernisierung von Wohnraum bereitgestellt werden.
Durch Tilgungszuschüsse werden ISB-Darlehen (Förderdarlehen) im Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung reduziert, so dass Zinsen und Tilgung nur von dem verringerten Betrag zu leisten sind.
Die Tilgungszuschüsse betragen je nach Art des Darlehen zwischen 5 % und 30 % der ISB-Darlehen.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Es fallen keine Gebühren an.
Der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses ist vor Beginn der Baumaßnahme zusammen mit dem Antrag auf Gewährung der ISB-Darlehen unter Verwendung des entsprechenden Formblatts bei der ISB einzureichen.
FM