Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Ausnahme: Anschrift und Größe
Sie sind daher verpflichtet, Änderungen oder das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.