Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Für den Hausmüll stehen verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten, wie
zur Verfügung. Umfassende Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.