Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachgruppe Luftverkehr
Außenstelle Flughafen Hahn
Gebäude 890
55483 Hahn Flughafen
Tel.: 06543/5088 - 01
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Scheinwerfer (Skybeamer) oder optische Lichtsignalgeräte (insbesondere Lasergeräte), die geeignet sind, Piloten während des An- und Abflugs zu oder von einem Flugplatz zu blenden, dürfen nur mit Erlaubnis des LBM betrieben werden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie einmalig oder dauerhaft betrieben werden sollen.
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachgruppe Luftverkehr
Außenstelle Flughafen Hahn
Gebäude 890
55483 Hahn Flughafen
Tel.: 06543/5088 - 01
Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners, der während der Betriebszeit durchgehend erreichbar ist.
Im Regelfall betragen die Gebühren 60 Euro.
Sie sollten mindestens zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme eingereicht werden.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Widerspruch.
Der Antrag kann formlos gestellt werden.