Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Fachgruppe Luftverkehr
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Der Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtsystems (UAS) bedarf stets einer Genehmigung.
Eine Aufstiegserlaubnis für ein unbemanntes Luftfahrtsystem erteilt die zuständige Luftfahrtbehörde – der LBM – auf Antrag dann, wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen kann.
Wird ein unbemanntes Luftfahrtgerät zu Sport- und Freizeitzwecken betrieben, ist sein Aufstieg erlaubnisfrei, wenn seine Gesamtmasse (inklusive Nutzlast) nicht mehr als 5 Kilogramm beträgt und es ohne Verbrennungsmotor in einer Entfernung von mehr als 1,5 Kilometer zu einem Flugplatz betrieben wird.
Es kann sowohl eine Einzelaufstiegs- als auch eine Allgemeinerlaubnis für den Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtsystems beantragt werden.
Die Einzelaufstiegserlaubnis gilt nur für bestimmte, einzelne zeitlich begrenzte Vorhaben. Die Allgemeinerlaubnis wird generell für das Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz erteilt. Sie wird bei Ersterteilung auf 1 Jahr zeitlich begrenzt. Bei einer wiederholten Erteilung der Aufstiegserlaubnis wird diese auf 2 Jahre befristet. Sie gilt nur für Luftfahrtgeräte ohne Verbrennungsmotor mit einer Gesamtmasse inkl. Nutzlast bis max. 10 Kilogramm und einer max. Flughöhe von 100 Metern über Grund.
Eine Allgemeinerlaubnis kann nicht erteilt werden bei einem Betrieb über
Sollte man von den Vorgaben einer bereits erteilten Allgemeinerlaubnis abweichen wollen, muss eine Einzelaufstiegserlaubnis beantragt werden.
Für den Einsatz von UAS durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Feuerwehren, Such- und Rettungsdienst, Behörden zum Zivilschutz und öffentliche oder öffentlich beauftragte Stellen zur Untersuchung von Verkehrsunfällen gelten abweichende Verfahren. Hier kann eine Allgemeinerlaubnis, die mit gesonderten Auflagen verbunden ist, erteilt werden.
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Je nach Verwaltungsaufwand kann von der Luftfahrtbehörde hierf��r eine Gebühr zwischen 30,00 EUR und 500,00 EUR erhoben werden. Im Regelfall betragen die Gebühren für die Erteilung einer Einzelaufstiegserlaubnis 120,00 EUR. Hinzu können ggfs. noch Gebühren für die Beteiligung anderer Behörden kommen.
Für die Erteilung einer befristeten Allgemeinerlaubnis für den Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtsystems wird die Gebühr im Regelfall 150,00 EUR bei Ersterteilung betragen (Befristung auf 1 Jahr). Im Fall einer wiederholten Erlaubniserteilung mit einer Befristung von 2 Jahren beträgt die Gebühr im Regelfall 200,00 EUR.
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vorher zu stellen.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Widerspruch.