Formloser Antrag
Entscheidung des Integrationsamtes
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Finanzielle und sonstige Hilfen
Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben können Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes erhalten
Formloser Antrag
Entscheidung des Integrationsamtes
Vorrang der Rehabilitationsträger:
Bei Arbeitnehmern, die weniger als 15 Versicherungsjahre haben, kann bei Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen die Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger sein. Bei über 15 Jahren kann bei Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen der Träger der Rentenversicherung für die KFZ-Hilfe zuständig sein.
Daneben können in besonderen Härtefällen, z.B. auch die Kosten für die Taxi-Benutzung, die Inanspruchnahme von Beförderungsdiensten oder die Reparatur des Kraftfahrzeugs übernommen werden.
Das Integrationsamt kann nur für Selbständige und Beamte, für die kein Rehabilitationsträger zuständig ist, Kraftfahrzeughilfe gewähren.
Als Selbstständiger oder Beamter wenden Sie sich bitte an den für Ihren Wohnort zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung –Integrationsamt- in Koblenz, Landau, Mainz oder Trier.
Nach dem SGB IX, wenn ein Integrationsamt zuständig ist:
Formloser Antrag (Antragsvordruck siehe Modul „Anträge/Formulare), Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit, Unterlagen über Art und Umfang der Behinderung, Einkommensnachweise (z. B. Lohn-/Gehaltsnachweise, Einkommensteuerbescheid etc.).
Der Antrag muss vor Beschaffung des Kraftfahrzeugs beim Integrationsamt gestellt und die Genehmigung abgewartet werden.
Widerspruch.