Die Förderung des Bundesanteils am Umweltbonus erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
1. Stufe (Antrag)
- Den Antrag stellen Sie bitte elektronisch mit Hilfe des oben angegebenen Online-Formulars auf dem Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
- Bei der Antragstellung müssen Sieden Kauf- oder Leasingvertrag bzw. die verbindliche Bestellung des Fahrzeugs auf dem Online-Portal hochladen.
- Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
2.Stufe (Verwendungsnachweis)
- Sie müssen anschließend elektronisch nachweisen, dass das Fahrzeug entsprechend den Voraussetzungen der Förderrichtlinie verwendet worden ist.
- Dazu müssen Sie die Rechnung und einen Nachweis für die Zulassung des Fahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) auf dem Online-Portal des Bundesamtes hochladen.
- Spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides muss das Neufahrzeug zugelassen sein.
- Zwischen dem Zugang des Zuwendungsbescheids und dem Eingang des Verwendungsnachweises beim BAFA dürfen maximal 10 Monate vergehen.
- Nach positiver Prüfung durch das Bundesamt erfolgt die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus auf das von Ihnen angegebene Konto.
Alle weiteren Details zum Verfahren finden sich in der Förderrichtlinie.