Die Steuervergünstigung müssen Sie schriftlich oder elektronisch
- im Rahmen der Zulassung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde oder
- beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.
Entsprechende Formulare erhalten Sie in jedem Fall bei den Zulassungsbehörden.
Die Vergünstigung wird durch die Zulassungsbehörde oder das Hauptzollamt auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) vermerkt.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend oder dauerhaft zu anderen als den begünstigten Zwecken nutzen, müssen Sie das dem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich mitteilen. Für die Dauer dieser abweichenden Nutzung wird eine Kraftfahrzeugsteuer in regulärer Höhe festgesetzt.